Mosaik Begleitung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Dienstleistungen von Mosaik Begleitung GmbH
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Coaching-Dienstleistungen, die von Mosaik Begleitung GmbH erbracht werden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald die Kundin oder der Kunde ein Angebot annimmt (mündlich, schriftlich oder per E-Mail) und Mosaik Begleitung GmbH dieses bestätigt.
3. Leistungen
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Die Dienstleistungen dienen dem vereinbarten Zweck zwischen der zuweisenden Stellen sowie Kund:innen und Mosaik Begleitung GmbH
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Inhalte und Methoden werden individuell an die Bedürfnisse der Beteiligten angepasst.
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Mosaik Begleitung GmbH übernimmt keine Garantie für bestimmte Ergebnisse.
4. Honorar und Zahlungsbedingungen
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Die Preise werden nach den Empfehlungen des AJB im Bereich SPF & SPE gestaltet
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Die Bezahlung erfolgt gemäss Vorgaben vom AJB
5. Terminabsagen
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Termine können bis 24 Stunden vor Beginn kostenfrei verschoben oder abgesagt werden.
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Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen wird gemäss Vorgaben des AJB die Stunden berechnet.
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Bei privaten Kund:innen wird 80 % des definierten Honorars verrechnet.
6. Vertraulichkeit
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Alle besprochenen Inhalte werden vertraulich behandelt.
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Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit schriftlicher Zustimmung der Kund:innen oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften. Weitere Informationen sind im Konzept zu finden.
7. Haftung
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Der/Die SPF/Jugendcoach haftet nicht für Schäden, die aus der Umsetzung der Begleitung erarbeiteten Inhalte entstehen.
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Der Klient trägt die altersgemässe Verantwortung für seine Entscheidungen und Handlungen.
8. Dauer und Beendigung
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Gemäss Vorgaben der zuweisenden Stellen oder nach Vereinbarung
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Beide Parteien können die Zusammenarbeit jederzeit mit sofortiger Wirkung beenden.
9. Datenschutz
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Die erhobenen Daten werden ausschliesslich für die erforderlichen Zwecke erhoben und gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) geschützt.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
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Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
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Gerichtsstand ist der Kanton Zürich